Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) können Unternehmen und Beschäftigte IT- und KI-Weiterbildungen bei der IntelliLearn Akademie staatlich fördern lassen – inklusive Zuschüssen zu Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt. Wir beraten Sie individuell und begleiten den gesamten Förderprozess.
Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht die geförderte Weiterbildung von Beschäftigten, deren Tätigkeiten sich durch Digitalisierung, Automatisierung oder neue Technologien verändern. Ziel ist es, Unternehmen bei der Fachkräftesicherung zu unterstützen und Beschäftigte zukunftssicher zu qualifizieren.
Die Förderung erfolgt über die Bundesagentur für Arbeit und richtet sich sowohl an kleine und mittlere Unternehmen als auch an große Unternehmen
Je nach Unternehmensgröße und Ausgangslage sind u. a. möglich:
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Förderhöhe im konkreten Fall realistisch ist.
Auswahl der passenden Weiterbildung
Gemeinsam mit Ihren Mitarbeitenden wählen Sie eine geeignete Weiterbildung aus unserem Portfolio, z. B. in den Bereichen Cloud Computing, Cybersecurity, Business Intelligence oder Künstliche Intelligenz.
Antragstellung bei der Agentur für Arbeit
Die Antragstellung erfolgt über die Agentur für Arbeit. Wir unterstützen Sie aktiv bei der Vorbereitung und Einreichung aller erforderlichen Unterlagen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.Die notwendigen Formulare und weiterführende Informationen stellen wir Ihnen im Rahmen der Beratung zur Verfügung.*
Bestätigung und Start deiner Weiterbildung
Nach der offiziellen Bewilligung erhältst Du die Förderzusage und kannst direkt mit Deiner Weiterbildung starten.
*Bitte beachten Sie: Verbindliche Informationen zu gesetzlichen Fördermöglichkeiten und Förderumfang erhalten Sie ausschließlich über Ihren Arbeitgeber-Service vor Ort. Darüber hinaus finden Sie weitere Information zur Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter auf dieser Seite.
Damit eine Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz möglich ist, sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:
Die Weiterbildung muss die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeitenden verbessern und auf veränderte Anforderungen durch Digitalisierung oder technologische Entwicklungen ausgerichtet sein.
Die Maßnahme muss bei einem AZAV-zertifizierten Anbieter stattfinden. Die Weiterbildungen der IntelliLearn Akademie erfüllen diese Voraussetzung.
Die Weiterbildung muss einen bestimmten Umfang haben (120 UE) und darf nicht ausschließlich der Einarbeitung in aktuelle Tätigkeiten dienen.
Der Förderantrag muss vor Start der Weiterbildung bei der Agentur für Arbeit eingereicht und bewilligt werden.
Die Förderung richtet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Für bestimmte Personengruppen können zusätzliche Fördermöglichkeiten bestehen.
Lassen Sie sich persönlich beraten und klären Sie,